1.3.2011 Mainz
Gesucht wird der Kinderschänder Alexander Cruizicnisz, der seit kurzen aus Haftpflicht entkommen war.
Der Kinderschänder der am 18.4.2010 die kleine Corinna ausgezogen und missbraucht und anschließend in einer Gasse ersticken lassen hat, ist auf freiem Fuß
Momentan betreibt er einen Blog, der auf Cyber Mobbing beabsichtigt ist
http://hassmimichen78.blogspot.com/
Es handelt sich um ein Mädchen in einer Online Welt namens Chobots.de in dieser Welt heisst sie mimichen78
Aussehen von Alexander Cruizicnisz:
Trug eine blaue Kappe
Hat graue Haare
Ein rotes T-Shirt auf dem 'Mister Cool-man' steht bzw. stand
Eine kurze Hose, und darunter schwarze Schuhe, ungepflegtes Haar, einen Halbbaart ungefähr 45 Jahre.
Falls sie ihn sehen verständigen sie uns bitte
MfG
PolizeiPräsendium Mainz.
Bundespolizei Rheinland Pfalz
Dienstag, 1. März 2011
Polizeimeldung : Tödlicher Verkehrsunfall im Kreis Kusel
... auf der Schutzplanke zum Stehen.
Die Unfallverursacherin verstarb an der Unfallstelle. Der Fahrer und die drei Insassen im entgegenkommenden Pkw wurden leicht verletzt. Bei dem Unfall ist ein Sachschaden in Höhe von ca. 43.000 Euro entstanden.
Im Einsatz waren neben der Polizei 14 Angehörige der Feuerwehr Altenglan, eine Notärztin, drei DRK-Besatzungen und der Rettungshubschrauber.
(Quelle: www.polizei.rlp.de)
Einsatzfahrzeug: D-HRPA (c/n: 0230)

Einsatzfahrzeug-ID: V59194 Weiteres Foto hochladen
| Funkrufname | D-HRPA (c/n: 0230) | Kennzeichen | D-HRPA |
|---|---|---|---|
| Standort | Europa (Europe) › Deutschland (Germany) | ||
| Wache | k.A. | Zuständige Leitstelle | k.A. |
| Obergruppe | Polizei | Organisation | Landespolizei |
| Klassifizierung | Polizeihubschrauber | Hersteller | Eurocopter (EC) |
| Modell | EC-135 P2 (LBA: 3061) | Auf-/Ausbauhersteller | Eurocopter |
| Baujahr | 2002 | ||
| Indienststellung | 2002 | Außerdienststellung | k.A. |
| Beschreibung | EC 135 Polizei Rheinland Pfalz Standort Winningen Airfield (EDRK) | ||
| Sondersignalanlage | k.A. | ||
| Besatzung | k.A. | Leistung | k.A. |
| Hubraum (cm³) | k.A. | Zulässiges Gesamtgewicht (kg) | k.A. |
| Tags | ec, ec135, eurocopter, landespolizei, p2, phs, polizei, polizeihubschrauber, rheinland-pfalz, rlp, sperber. d-hrpa | ||
| Eingestellt am | 08.08.2006 | Hinzugefügt von | Joerg Hammes |
Korrektur-Formular
Sollten Sie in den Beschreibungen oder Fahrzeugdaten einen Fehler finden, weitere sachdienliche Informationen zum Fahrzeug besitzen oder einen Verstoß gegen das Urheberrecht melden wollen, dann benutzen Sie bitte das Korrekturformular. Wir bitten Sie darum, nur gesicherte Angaben zu machen, denn spekulative Informationen kosten das Admin-Team nur Zeit, die von uns besser verwendet werden kann.Ludwigshafen – Verletzte bei Verfolgunsjagd der Polizei in der Bronx
Ludwigshafen/RLP – Verletzte bei Verfolgungsjagd durch Polizei – Man könnte es auch aufgrund der örtlichen Lage in einem bestimmten Randgebiet in Ludwigshafen auch „Rumble in the Bronx“ nennen. Desweiteren hat man wohl auch wie in diesem Fall , eine Taktik aus den USA übernommen indem man das Polizeiauto als „Waffe“ einsetzt, die genutzt wird , um andere Wagen von kriminellen Flüchtigen abzudrängen oder zum Stillstand zu zwingen.Der genaue Ablauf dieses Ereignises geschildert anhand von Text und Bildern , exclusiv beschrieben von Frau Petra Karl die als Augenzeuge vor Ort war.
Hier der Bericht über das Erlebte :
Bei einer wilden Verfolgungsjagd seitens der Polizei, die einen Mann auf einem Roller ohne Kennzeichen verfolgte, wurde nach Zeugenaussagen der Flüchtende, in Ludwigshafen ( einzigen Straße in Ludwigshafen, die zwei Namen gleichzeitig hat ) in der Kropsburgstr./Ebernburgstr, von dem Streifenwagen gerammt. Der Flüchtige wurde durch die Luft geschleudert und knallte gegen einen Stromkasten. Die Polizeibeamten, die den Mann angefahren hatten, sprangen aus dem Auto, stürzten sich auf den Verletzten, und legten ihm Handschellen an. Ob der junge Mann Verletzungen hatte, kümmerte die Polizeibeamten zunächst einmal nicht.
Ein Notarztwagen musste durch die Umstehenden angerufen werden, da die Beamten auch nach Aufforderung keine Anstalten machten, einen Arzt anzufordern.
Die Mutter des Verletzten durfte nicht zu ihrem Sohn, da man ihr ohne Beweis nicht glauben wollte, dass Sie die Mutter ist.Als ich an der Unfallstelle ankam, befand sich der junge Mann bereits im Krankenwagen. Kein Angehöriger durfte zu ihm. Ich hatte meine Kamera dabei und schoss einige Bilder, und machte Filmaufnahmen von den Umstehenden, sowie dem Polizeiwagen und dem Roller, um die Beschädigungen, sowie den Unfallort zu dokumentieren. Erst 30 Minuten später fuhr der Notarztwagen weg und brachte den Verletzten ins Marienkrankenhaus.

Eine Polizeibeamtin forderte mich auf mich zu entfernen und wollte mir die Aufnahmen verbieten. Da ich jedoch die Polizeiarbeit nicht behinderte, weigerte ich mich zu gehen. Ebenfalls ließ ich mir nicht verbieten Aufnahmen zu machen. Ich habe einige Zeugenaussagen und Stimmungen bei den Umstehenden aufgenommen.
Fazit: Alle Personen beschwerten sich über das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei und die Unfreundlichkeit. Auch wollten einige Beamten nicht einmal der Mutter des Verletzten ihre Namen mitteilen, geschweige ihre Dienstnummer.
Am Ende wurden auch meine Personalien aufgenommen, damit man mich anzeigen könne, falls ich die Gesichter der Polizei öffentlich zeigen würde, da mir dieses verboten wurde.Die rasante Verfolgungsjagd seitens der Polizei wurde ohne Rücksicht auf Gefährdung von Menschenleben gemacht. Eine Frau, die gerade den Seitenweg entlanglief, wurde beinahe von dem Polizeiwagen angefahren und erlitt später einen Kreislaufkollaps. Zum Glück waren zu diesem Zeitpunkt keine Kinder an der Unglücksstelle, es hätte ein böses Ende nehmen können.
Ich verstehe, dass die Polizei einen Flüchtigen, der ohne Kennzeichen einen Roller im Straßenverkehr führt verfolgen müssen und auch sollen. Jedoch dies ohne Rücksicht auf Gefährdung anderer Menschen zu tun, ist in meinen Augen unverantwortlich. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und es wird Anzeige gegen die Polizei erstattet.
Die angehängten Bilder und noch folgenden Filmaufnahmen sind mein Eigentum. Kopieren oder Veröffentlichung sind ohne vorherige Genehmigung verboten..
Ich werde jedoch bis Ende der Woche den Film mit den Zeugenaussagen ins Internet einstellen.
Petra Karl
P+P Edition
Tel. 0176 – 96 43 1113
www.gfa-ludwigshafen.de
„!Tacheles – Im Namen des Volkes?!
Hier der Polizeibericht der Polizei Ludwigshafen – Über die Festnahme habe ich mehrere Zeugenaussagen aufgenommen, die sagen aber etwas anderes aus :
Polizeipräsidium Rheinpfalz 02.März.2009, Polizeipräsidium Rheinpfalz
Ludwigshafen, Rollerfahrer entzieht sich durch Flucht einer Verkehrskontrolle 23-Jähriger kann erst nach Verfolgungsfahrt gestellt werden
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Ludwigshafen 1
Am Sonntag, dem 01.März 2009, kam es gegen 17.20 Uhr zu einer Verfolgungsfahrt von einem Funkstreifenwagen und einem flüchtenden Rollerfahrer im Bereich des Verbindungsweges der Maudacher Straße, beginnend am Mundenheimer Bahnhof, in Richtung Ebernburgstraße.
Zur genannten Zeit befuhr ein 23-jähriger Ludwigshafener mit einem Roller ohne Helm und Kennzeichen den Verbindungsweg zwischen der Maudacher Straße und der Ebernburgstraße. Er zog mit einer Hand einen Zweirad-Anhänger mit sich. Eine Funkstreife der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 wurde auf ihn aufmerksam, folgte ihm und wollte den Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterziehen. Daraufhin beschleunigte der Fahrer sein Kleinkraftrad und versuchte, trotz mehrerer sich in diesem Bereich befindlichen Fußgänger, zu flüchten. Die Streife schaltete daraufhin Blaulicht und Martinshorn ein. Der Rollerfahrer ließ zur Verbesserung seiner Flucht-Chancen bei voller Fahrt auf unwegsamen Gelände den Anhänger los, welcher eine namentlich nicht bekannte Passantin nur knapp verfehlte. Schließlich endete die Flucht in der Ebernburgstraße durch einen Zusammenstoß des Rollers mit dem Streifenwagen. Der Mann versuchte jetzt zu Fuß weiter zu flüchten, konnte aber durch die Beamten gestellt werden.
Der Mann ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und der Roller ist nicht versichert.
Der Ludwigshafener zog sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe.
Zeugen des Vorfalles, insbesondere die Fußgänger und die durch den Anhänger gefährdete Frau, werden dringend gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 unter der Telefonnummer: 0621 / 963 – 1158 zu melden
Kommentar von Dirk Grund dazu :
Handlungsgrundsätze und Verhältnismäßigkeit der Polizei
Nach Art. 4 PAG ist die Polizei bei ihrem Handeln den Restriktionen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unterworfen. Dieser fordert in der Praxis, dass die Beamten unter mehreren ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dasjenige auswählen, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift. Zudem darf die Intensität der Maßnahme sich nur in dem erforderlichen Rahmen halten.
Die Polizei ist im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht per se verpflichtet, einer Gefahr nachzugehen. Nach dem sog. Opportunitätsprinzip steht ihr ein Ermessen zu, und zwar solwohl hinsichtlich des „ob“ ( Entschließungs- ermessen ) als auch des „wie“ ( Auswahlermessen ) des Einschreitens. Das polizeiliche Entschließungsermessen ist eingeschränkt, wenn eine Gefährdung der Verletzung von Grundrechten ( z.B. das Leben eines Dritten ) oder sonstige, wichtige Rechtsgüter betroffen sind. Man spricht dann von einer Ermessensreduzierung auf Null.
Update am 06. März 2009 hinzugefügt :
Schläger in Uniform – Polizeigewalt wird kaum verfolgt
Traurig, wenn sich die Polizei mit der Unverhältnismässigkeit der Anwendung von Gewalt das Vertrauen der Bürger verscherzt.
Eine Demonstration in Berlin. Die Polizei geht mit Tränengas und Schlagstöcken vor. Almuth Wenta ist auf dem Heimweg und gerät nur zufällig in die Demo. Plötzlich wird die junge Frau von einem Polizisten attackiert und niedergeschlagen. Er bricht ihr dabei die Rippen. Die Frau erstattet Anzeige wegen Körperverletzung, aber vor Gericht lässt sich der Fall nicht klären.
Der Grund – Der prügelnde Polizist wird nie gefunden, weil alle Beamten vor Ort nichts gesehen, nichts gehört haben wollen. Das Verfahren wird eingestellt. Wie so oft, denn in der Polizei zählt Teamgeist viel. Wer gegen Kollegen aussagt, gilt deshalb meist als Verräter. Die Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen – mangelhaft.
Deshalb fordert der Europarat schon seit Jahren, Deutschland solle unabhängige Polizeikommissionen einrichten. Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln, bestehe die Gefahr von Korruption und Befangenheit.
Trotz aller Kritik aus Brüssel hat sich bisher nichts getan. Die Innenminister der meisten Bundesländer wehren sich beharrlich gegen solche Polizeikommissionen. Diese unabhängige Kontrolle der Polizei sei schlicht überflüssig, beteuern die Politiker.
Hier der Bericht über das Erlebte :
Bei einer wilden Verfolgungsjagd seitens der Polizei, die einen Mann auf einem Roller ohne Kennzeichen verfolgte, wurde nach Zeugenaussagen der Flüchtende, in Ludwigshafen ( einzigen Straße in Ludwigshafen, die zwei Namen gleichzeitig hat ) in der Kropsburgstr./Ebernburgstr, von dem Streifenwagen gerammt. Der Flüchtige wurde durch die Luft geschleudert und knallte gegen einen Stromkasten. Die Polizeibeamten, die den Mann angefahren hatten, sprangen aus dem Auto, stürzten sich auf den Verletzten, und legten ihm Handschellen an. Ob der junge Mann Verletzungen hatte, kümmerte die Polizeibeamten zunächst einmal nicht.
Ein Notarztwagen musste durch die Umstehenden angerufen werden, da die Beamten auch nach Aufforderung keine Anstalten machten, einen Arzt anzufordern.
Die Mutter des Verletzten durfte nicht zu ihrem Sohn, da man ihr ohne Beweis nicht glauben wollte, dass Sie die Mutter ist.Als ich an der Unfallstelle ankam, befand sich der junge Mann bereits im Krankenwagen. Kein Angehöriger durfte zu ihm. Ich hatte meine Kamera dabei und schoss einige Bilder, und machte Filmaufnahmen von den Umstehenden, sowie dem Polizeiwagen und dem Roller, um die Beschädigungen, sowie den Unfallort zu dokumentieren. Erst 30 Minuten später fuhr der Notarztwagen weg und brachte den Verletzten ins Marienkrankenhaus.

Eine Polizeibeamtin forderte mich auf mich zu entfernen und wollte mir die Aufnahmen verbieten. Da ich jedoch die Polizeiarbeit nicht behinderte, weigerte ich mich zu gehen. Ebenfalls ließ ich mir nicht verbieten Aufnahmen zu machen. Ich habe einige Zeugenaussagen und Stimmungen bei den Umstehenden aufgenommen.
Fazit: Alle Personen beschwerten sich über das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei und die Unfreundlichkeit. Auch wollten einige Beamten nicht einmal der Mutter des Verletzten ihre Namen mitteilen, geschweige ihre Dienstnummer.
Am Ende wurden auch meine Personalien aufgenommen, damit man mich anzeigen könne, falls ich die Gesichter der Polizei öffentlich zeigen würde, da mir dieses verboten wurde.Die rasante Verfolgungsjagd seitens der Polizei wurde ohne Rücksicht auf Gefährdung von Menschenleben gemacht. Eine Frau, die gerade den Seitenweg entlanglief, wurde beinahe von dem Polizeiwagen angefahren und erlitt später einen Kreislaufkollaps. Zum Glück waren zu diesem Zeitpunkt keine Kinder an der Unglücksstelle, es hätte ein böses Ende nehmen können.
Ich verstehe, dass die Polizei einen Flüchtigen, der ohne Kennzeichen einen Roller im Straßenverkehr führt verfolgen müssen und auch sollen. Jedoch dies ohne Rücksicht auf Gefährdung anderer Menschen zu tun, ist in meinen Augen unverantwortlich. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und es wird Anzeige gegen die Polizei erstattet.
Die angehängten Bilder und noch folgenden Filmaufnahmen sind mein Eigentum. Kopieren oder Veröffentlichung sind ohne vorherige Genehmigung verboten..
Ich werde jedoch bis Ende der Woche den Film mit den Zeugenaussagen ins Internet einstellen.
Petra Karl
P+P Edition
Tel. 0176 – 96 43 1113
www.gfa-ludwigshafen.de
„!Tacheles – Im Namen des Volkes?!
Hier der Polizeibericht der Polizei Ludwigshafen – Über die Festnahme habe ich mehrere Zeugenaussagen aufgenommen, die sagen aber etwas anderes aus :
Polizeipräsidium Rheinpfalz 02.März.2009, Polizeipräsidium Rheinpfalz
Ludwigshafen, Rollerfahrer entzieht sich durch Flucht einer Verkehrskontrolle 23-Jähriger kann erst nach Verfolgungsfahrt gestellt werden
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Ludwigshafen 1
Am Sonntag, dem 01.März 2009, kam es gegen 17.20 Uhr zu einer Verfolgungsfahrt von einem Funkstreifenwagen und einem flüchtenden Rollerfahrer im Bereich des Verbindungsweges der Maudacher Straße, beginnend am Mundenheimer Bahnhof, in Richtung Ebernburgstraße.
Zur genannten Zeit befuhr ein 23-jähriger Ludwigshafener mit einem Roller ohne Helm und Kennzeichen den Verbindungsweg zwischen der Maudacher Straße und der Ebernburgstraße. Er zog mit einer Hand einen Zweirad-Anhänger mit sich. Eine Funkstreife der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 wurde auf ihn aufmerksam, folgte ihm und wollte den Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterziehen. Daraufhin beschleunigte der Fahrer sein Kleinkraftrad und versuchte, trotz mehrerer sich in diesem Bereich befindlichen Fußgänger, zu flüchten. Die Streife schaltete daraufhin Blaulicht und Martinshorn ein. Der Rollerfahrer ließ zur Verbesserung seiner Flucht-Chancen bei voller Fahrt auf unwegsamen Gelände den Anhänger los, welcher eine namentlich nicht bekannte Passantin nur knapp verfehlte. Schließlich endete die Flucht in der Ebernburgstraße durch einen Zusammenstoß des Rollers mit dem Streifenwagen. Der Mann versuchte jetzt zu Fuß weiter zu flüchten, konnte aber durch die Beamten gestellt werden.
Der Mann ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und der Roller ist nicht versichert.
Der Ludwigshafener zog sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe.
Zeugen des Vorfalles, insbesondere die Fußgänger und die durch den Anhänger gefährdete Frau, werden dringend gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 unter der Telefonnummer: 0621 / 963 – 1158 zu melden
Kommentar von Dirk Grund dazu :
Handlungsgrundsätze und Verhältnismäßigkeit der Polizei
Nach Art. 4 PAG ist die Polizei bei ihrem Handeln den Restriktionen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unterworfen. Dieser fordert in der Praxis, dass die Beamten unter mehreren ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dasjenige auswählen, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift. Zudem darf die Intensität der Maßnahme sich nur in dem erforderlichen Rahmen halten.
Die Polizei ist im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht per se verpflichtet, einer Gefahr nachzugehen. Nach dem sog. Opportunitätsprinzip steht ihr ein Ermessen zu, und zwar solwohl hinsichtlich des „ob“ ( Entschließungs- ermessen ) als auch des „wie“ ( Auswahlermessen ) des Einschreitens. Das polizeiliche Entschließungsermessen ist eingeschränkt, wenn eine Gefährdung der Verletzung von Grundrechten ( z.B. das Leben eines Dritten ) oder sonstige, wichtige Rechtsgüter betroffen sind. Man spricht dann von einer Ermessensreduzierung auf Null.
Update am 06. März 2009 hinzugefügt :
Schläger in Uniform – Polizeigewalt wird kaum verfolgt
Traurig, wenn sich die Polizei mit der Unverhältnismässigkeit der Anwendung von Gewalt das Vertrauen der Bürger verscherzt.
Eine Demonstration in Berlin. Die Polizei geht mit Tränengas und Schlagstöcken vor. Almuth Wenta ist auf dem Heimweg und gerät nur zufällig in die Demo. Plötzlich wird die junge Frau von einem Polizisten attackiert und niedergeschlagen. Er bricht ihr dabei die Rippen. Die Frau erstattet Anzeige wegen Körperverletzung, aber vor Gericht lässt sich der Fall nicht klären.
Der Grund – Der prügelnde Polizist wird nie gefunden, weil alle Beamten vor Ort nichts gesehen, nichts gehört haben wollen. Das Verfahren wird eingestellt. Wie so oft, denn in der Polizei zählt Teamgeist viel. Wer gegen Kollegen aussagt, gilt deshalb meist als Verräter. Die Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen – mangelhaft.
Deshalb fordert der Europarat schon seit Jahren, Deutschland solle unabhängige Polizeikommissionen einrichten. Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln, bestehe die Gefahr von Korruption und Befangenheit.
Trotz aller Kritik aus Brüssel hat sich bisher nichts getan. Die Innenminister der meisten Bundesländer wehren sich beharrlich gegen solche Polizeikommissionen. Diese unabhängige Kontrolle der Polizei sei schlicht überflüssig, beteuern die Politiker.
01.03.2011, 13:46 - Polizeidirektion Worms
(Alzey) Brand im Flugmodellclub Alzey-Offenheim - Zeugenaufruf
Am Montag, dem 28.02.2011, gegen etwa 18:40 Uhr, kam es zu einem Brand
in den Räumlichkeiten des Vereinsheimes des Flugmodellclubs Alzey-Offenheim e.V.
Zwei an den Aufenthaltsraum des Vereinsheimes angebaute Nebenräume und das darin
befindliche Inventar wurden durch das Feuer vollständig zerstört. Es entstand Sachschaden
in Höhe von über 10.000 Euro. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei führten zu dem Ergebnis,
dass der Brand durch bislang unbekannte Täter vorsätzlich verursacht worden sein muss.
Andere denkbare Ursachen scheiden aus.
Wenige Stunden vor dem Brand wurde bereits ein Einbruchsversuch in das Vereinsheim festgestellt und der
Schaden notdürftig behoben. Die Polizei schließt einen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen
nicht aus und bittet mögliche Zeugen, sich zu melden.
Wer hat am 28.02.2011 oder auch in den Tagen davor Wahrnehmungen gemacht, die mit dem Einbruch
oder dem Brandgeschehen zu tun haben könnten. Wer verfügt sonst über Hinweise, die zur Aufklärung
der Taten beitragen könnten. Hinweise bitte an die Polizei in Alzey unter 06731 / 9110 oder die
Kriminalpolizei Worms unter 06241 / 8520
Polizeidirektion Worms
Hagenstraße 5
67547 Worms
Telefon: 06241/852-120
Alzey-Offenheim, Brand im Flugmodellclub Alzey-Offenheim - Zeugenaufruf
(Alzey) Brand im Flugmodellclub Alzey-Offenheim - Zeugenaufruf
Am Montag, dem 28.02.2011, gegen etwa 18:40 Uhr, kam es zu einem Brand
in den Räumlichkeiten des Vereinsheimes des Flugmodellclubs Alzey-Offenheim e.V.
Zwei an den Aufenthaltsraum des Vereinsheimes angebaute Nebenräume und das darin
befindliche Inventar wurden durch das Feuer vollständig zerstört. Es entstand Sachschaden
in Höhe von über 10.000 Euro. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei führten zu dem Ergebnis,
dass der Brand durch bislang unbekannte Täter vorsätzlich verursacht worden sein muss.
Andere denkbare Ursachen scheiden aus.
Wenige Stunden vor dem Brand wurde bereits ein Einbruchsversuch in das Vereinsheim festgestellt und der
Schaden notdürftig behoben. Die Polizei schließt einen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen
nicht aus und bittet mögliche Zeugen, sich zu melden.
Wer hat am 28.02.2011 oder auch in den Tagen davor Wahrnehmungen gemacht, die mit dem Einbruch
oder dem Brandgeschehen zu tun haben könnten. Wer verfügt sonst über Hinweise, die zur Aufklärung
der Taten beitragen könnten. Hinweise bitte an die Polizei in Alzey unter 06731 / 9110 oder die
Kriminalpolizei Worms unter 06241 / 8520
Polizeidirektion Worms
Hagenstraße 5
67547 Worms
Telefon: 06241/852-120
Vermisst
Die 21-jährige Studentin Tanja Gräff aus Korlingen wird seit dem 07.06.2007 (Do) vermisst. Sie hatte am Mittwochabend das Sommerfest der Fachhochschule Trier besucht. Gegen 3.50 Uhr am Donnerstagmorgen war sie dort von Kommilitonen zum letzten Mal gesehen worden. Danach verliert sich jede Spur.

Personenbeschreibung
- rote Haare
- ca. 1,70 m groß
- sehr schlank
zuletzt trug Tanja:
- blaue Jeans
- braunes T-Shirt
- eine selbstgenähte Stofftasche mit Hawaii-Muster
- weiße Turnschuhe
- Ohrringe (siehe Foto)
Die Polizei fragt:
* Wer hat Tanja Gräff seit ihrem Verschwinden am Donnerstag, 7. Juni, gegen 4 Uhr gesehen bzw. kann Hinweis zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?
* Wer kann Hinweise auf die Identität des jungen Mannes geben, mit dem Tanja Gräff zuletzt gesehen wurde?
Dieser letzte Begleiter ist laut Zeugenaussagen Mitte 20, maximal 180 cm groß und von normaler Figur. Er hat kurzes, dunkles Haar. Er wurde mit Tanja Gräff auf dem FH-Gelände gesehen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verschwinden der Tanja Gräff geben können, werden dringend gebeten, sich mit der “Soko FH”, Telefon 0651/2019-285, in Verbindung setzen.

Personenbeschreibung
- rote Haare
- ca. 1,70 m groß
- sehr schlank
zuletzt trug Tanja:
- blaue Jeans
- braunes T-Shirt
- eine selbstgenähte Stofftasche mit Hawaii-Muster
- weiße Turnschuhe
- Ohrringe (siehe Foto)
Die Polizei fragt:
* Wer hat Tanja Gräff seit ihrem Verschwinden am Donnerstag, 7. Juni, gegen 4 Uhr gesehen bzw. kann Hinweis zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?
* Wer kann Hinweise auf die Identität des jungen Mannes geben, mit dem Tanja Gräff zuletzt gesehen wurde?
Dieser letzte Begleiter ist laut Zeugenaussagen Mitte 20, maximal 180 cm groß und von normaler Figur. Er hat kurzes, dunkles Haar. Er wurde mit Tanja Gräff auf dem FH-Gelände gesehen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verschwinden der Tanja Gräff geben können, werden dringend gebeten, sich mit der “Soko FH”, Telefon 0651/2019-285, in Verbindung setzen.
Abonnieren
Posts (Atom)







